Unsere Schulärztin ist Frau Dr. Denise Burger-Wettstein, Hauptstrasse 38, 8832 Wollerau (044 784 00 27)

Die Gemeinde Wollerau erstreckt sich vom Zürichsee bis hinauf auf den Rossberg. Die Nutzung des Schulbusses ist Schüler*innen aus bestimmten Einzugsgebieten vorbehalten. 

Berechtigte Gesuche für den Schulbus sind für das kommende Schuljahr jeweils bis spätestens 30. April an die Schulverwaltung einzureichen. 

Frau Kellenberger ist unsere Schulbusfahrerin. Sie chauffiert zusätzlich die Kinder des Kindergartens und der 1./2. Klasse zum Schwimmunterricht nach Wilen und zurück.

Beim heutigen Verkehrsaufkommen ist es für viele Kinder schwierig, die Strassen zu überqueren. Dank den Schülerpatrouilleuren, welche jeweils nach den Ferien für die ersten fünf Schulwochen Einsatz leisten, sorgen wir in der Umgebung der Schulhäuser für mehr Sicherheit. 5. Klässler*innen der Primarschule Wollerau leisten jedes Jahr einen wichtigen Beitrag zum Schutz aller Kameraden und anderen Fussgängern.

Das Angebot der Schulsozialarbeit dient der ganzheitlichen Jugendhilfe im Rahmen der Schule. Schulsozialarbeit hat zum Ziel, die Sozialkompetenz der Kinder und Jugendlichen zu stärken, sie im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und sozialen Problemen zu fördern.
 
Sie hilft zudem, Probleme frühzeitig zu erkennen und unterstützt unter anderem die Lehrpersonen in herausfordernden Situationen, damit diese ihre Zeit und Energie zur Hauptsache dem Unterrichten widmen können.
 
Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte, sowie Lehrpersonen sollen sich bei Problemen an eine neutrale person wenden können und möglichst unbürokratisch Hilfe erhalten. Die Schulsozialarbeit untersteht der beruflichen Schweigepflicht und versichert absolute Diskretion.
 
Herr Heiko Stiede ist jeweils am Dienstag, Donnerstag und Freitag an der Schule und per Mail oder telefonisch erreichbar. Sehr gerne führt er bei Bedarf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

 

Kontakt:
schulsozialarbeit@schule-wollerau.ch

Festnetz:
043 787 03 47

Büro:
Schulhaus Runggelmatt
Zimmer 111 (1. Obergeschoss)

Gemäss § 43 der Verordnung über die Volksschule stehen die Schüler*innen auf dem Schulweg unter der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

Der Weg zur Schule hat für viele Kinder eine besondere Bedeutung. Auf dem Schulweg erzählen sich die Kinder, was sie am Vortag oder in der Schule erlebt haben. Hier werden wichtige soziale Erfahrungen gemacht. Der Schulweg zu Fuss ist ein guter Ausgleich zum langen Sitzen.

Schulrat und Lehrpersonen empfehlen den Eltern, ihre Kinder den Schulweg zu Fuss zurücklegen zu lassen. Aus verschiedenen Gründen (Verkehrsaufkommen, steile Strassen, viele Fussgänger, ...) und der daraus resultierenden Unfallgefahren raten wir vom Gebrauch von Scooter, Kickboard, Inline-Skates o.Ä. auf dem Schulweg ab.

Merkblatt zur Vorbereitung auf den Schulweg (Kantonspolizei) (PDF)

In den Sommerferien und zu Beginn eines Schuljahres stellen wir immer wieder fest, wie Eltern mit ihren Kindern, die neu in den Kindergarten oder in die Schule kommen, den Schulweg mit in beide Richtungen üben. Das ist sehr verantwortungsbewusst und erfreulich.

Der Schulweg hat für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes eine grosse Bedeutung. Kinder lernen einen Weg selbständig und ohne Aufsicht zu gehen. Wichtig ist, dass Eltern den Schulweg mit ihren Kindern planen. Dabei ist es hilfreich, wenn sich benachbarte Eltern absprechen und gegenseitig unterstützen. Welcher ist der sicherste Weg? Lohnt es sich bezüglich Sicherheit einen kleinen Umweg zu machen?

Die Gemeinde hat einen Plan erstellt, auf dem die Schulwege eingezeichnet sind. Der Plan dient zur Orientierung und als Empfehlung für Eltern und deren Kinder.

Schulwegplan (PDF)

Für den jährlichen zahnärztlichen Untersuch erhalten alle Schul- und Kindergartenkinder zu Beginn des Schuljahres einen Gutschein, einlösbar bei einem Zahnarzt/ einer Zahnärztin nach eigener Wahl in der Schweiz. Der Gutschein verfällt am Ende des entsprechenden Kindergarten- bzw. Schuljahres.

Unsere Schule verfügt über ein umfangreiches Sonderschulungsangebot. Nötige Massnahmen werden in allen Fällen in Zusammenarbeit mit dem Abteilung Schulpsychologie, den Klassenlehrpersonen und den Eltern abgesprochen.

 
Jedes Kind, das bis 31. Mai das 5. Altersjahr vollendet hat, ist schulpflichtig und besucht im nächsten Schuljahr den obligatorischen Kindergarten (§ 5 Abs. 1, SRSZ 611.210).

Der Stichtag für das freiwillige erste Kindergartenjahr ist sinngemäss um ein Jahr früher als beim obligatorischen Kindergarten.

Stichtage - Schulpflichttabelle

Kindergarten

Freiwilliger Kindergarten (KG1)
Vormittage (08.25-11.25) : Montag, Mittwoch, Donnerstag
Nachmittage (13.20-14.55): Dienstag & Donnerstag
Obligatorischer Kindergarten (KG2)
Vormittage (08.25-11.25) : Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
Nachmittage (13.20-14.55): Montag & Freitag

Primarschule

1. Klasse
Vormittage (08.05-11.25) : Montag - Freitag
Nachmittage (13.20-14.55): Montag & Donnerstag ODER Dienstag & Freitag - im Halbklassenunterricht
2. Klasse
Vormittage (08.05-11.25) : Montag - Freitag
Nachmittage (13.20-14.55): Montag  & Donnerstag ganze Klasse, sowie Dienstag ODER Freitag - im Halbklassenunterricht. Der Religionsunterricht findet am Montag oder Donnerstag von 15.10-15.55 statt.
3. Klasse-6. Klasse
Vormittage (08.05-11.25) : Montag - Freitag
Nachmittage (13.20-14.55): Montag , Dienstag, Donnerstag, Freitag. An einzelnen Tagen kann der Unterricht bis 15.55 stattfinden. Der Religionsunterricht findet ebenfalls an einem Nachmittag von 15.10-15.55 statt.