Schüler*innen mit besonderen Begabungen und Hochbegabungen können namentlich durch folgende Massnahmen gefördert werden:
- unterrichtliche Massnahmen in der Klasse;
schulorganisatorische Massnahmen wie frühzeitige - Einschulung, Angebot von Förderstunden, Überspringen einer Klasse, vorzeitiger Eintritt in die Mittelschule, Dispensation von gewissen Fächern;
- Schulung in Sonderklassen;
- Bevor entsprechende Massnahmen getroffen werden, kann die Schulleitung eine schulpsychologische Abklärung verlangen.
(aus „Verordnung über die Volksschule“)
Die Primarschule Wollerau startete im Schuljahr 2007/08 das Begabtenförderungsprojekt Grips+. Seit Schuljahr 2010/11 heisst das Begabtenförderungsprojekt neu KIM. Die Abkürzung steht für "Kreativität-Interesse-Motivation".
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst ist ein ärztlich geleiteter Dienst des Kantons Schwyz. Kinder und Jugendliche mit psychologischen und reaktiven Störungen können abgeklärt und behandelt werden. Eine Anmeldung ist sowohl durch die Eltern als auch durch Jugendliche möglich.
Im Einverständnis mit den Eltern ist eine Anmeldung auch durch Fachleute oder andere Beteiligte möglich.
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Schwyz
Poststrasse 1
8853 Lachen
Tel. 055 451 60 50
Fax 055 451 60 51
Die Klassenlehrpersonen informieren die Eltern zu Beginn des Schuljahres über die gegenseitigen Kontaktmöglichkeiten (Elternabend, Gespräche, Besuchstage, usw.)
PUPIL Connect
Der Kontakt über die PUPIL connect App zwischen Schule und Elternhaus gilt hauptsächlich als Informationsmedium (Absenzmeldungen, allgemeine Infos etc.). Um Problemsituationen zu besprechen und klären zu können, vereinbaren Sie mit der Lehrperson telefonisch einen Gesprächstermin.
Nachrichten werden von den Lehrpersonen zeitnah verarbeitet. Sie erhalten innert zwei Arbeitstagen eine Bestätigung über den Erhalt Ihrer Nachricht.
Telefon
Die Schulverwaltung steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zur Verfügung.
Der Telefonkontakt zwischen Lehrpersonen und Elternhaus wird hauptsächlich dafür genutzt, um Informationen auszutauschen oder einen Gesprächstermin zu vereinbaren (siehe oben „PUPIL Connect“). Bitte beachten Sie, dass Sie während den Unterrichtszeiten nur in dringenden Fällen in die Schule anrufen.
Vor oder nach dem Unterricht sind Lehrpersonen in der Schule erreichbar oder es kann ihnen eine Nachricht hinterlassen werden.
Abmeldungen
Abmeldungen infolge Erkrankung per PUPIL Connect App bis spätestens 07.45 Uhr.
Hat die Lehrperson bis zum Unterrichtsbeginn keine Abmeldung erhalten, wird sie sich bei Abwesenheit Ihres Kindes kurz bei Ihnen melden.
Elterngespräche
Während dem Schuljahr finden offizielle Elterngespräche statt. Hier tauschen sich Lehrpersonen und Eltern über die schulische Entwicklung, den Lernfortschritt, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie den Leistungsstand des Kindes aus. Die Lehrperson wird Sie frühzeitig informieren und entsprechende Termine vereinbaren.
Bei Krankheit der Lehrperson wird die Klasse am ersten Tag durch einen so genannten „Springer“ (einspringende Lehrperson) betreut. Die Schüler*innen und Eltern/Erziehungsberechtigen werden bis zum Mittag durch die Schulleitung darüber informiert, wie lange die Abwesenheit voraussichtlich sein wird. Bei längerer Abwesenheit haben die Schüler am 2. und 3. Tag schulfrei und werden ab dem 4. Tag nach Möglichkeit durch eine andere Lehrperson unterrichtet.
In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) erweitern fremdsprachige Kinder und Jugendliche die Kenntnisse in ihrer Muttersprache und ihrer Herkunftskultur. Der Besuch der Kurse HSK wird empfohlen, ist jedoch freiwillig. Mehr Informationen und Anmeldeformulare finden Sie hier.
